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Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Die Kosten eines arbeitsbedingten Umzugs sind auch dann Werbungskosten, wenn dadurch eine Verbesserung der allgemeinen Arbeitsbedingungen eintritt.
Nach aktueller Rechtsprechung sind Ausbildungskosten Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, wobei ein neues Gesetz diese Rechtsprechung nun wieder teilweise rückgängig macht.
Auch eine Abfindung, die erst bei einem gerichtlichen Vergleich vereinbart wird, ist für den Arbeitnehmer im Rahmen der gesetzlichen Grenzen steuerfrei.
Arbeitnehmer, die an einem Tag mehrfach zwischen ihrem Arbeitsplatz und ihrer Wohnung pendeln, können trotzdem nur die einfache Entfernungspauschale geltend machen.
Anschaffungskosten lassen sich nur dann als Werbungskosten absetzen, wenn konkret eine überwiegende berufliche Veranlassung nachgewiesen wird.
Zuschläge für Arbeit an Wochenfeiertagen bleiben trotz der Möglichkeit der Abgeltung durch Freizeitausgleich steuerfrei.


























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