Aktuelles



Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Die Kosten eines Promotionsstudiums sollen nicht mehr nur bei einem Promotionsarbeitsverhältnis als Werbungskosten abziehbar sein.
Wenn es den Einnahmen hilft, kann auch ein Urlaub zum Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug zugelassen werden.
Arbeitnehmer können auf Antrag zur Einkommensteuer veranlagt werden, wenn sie nicht der Pflichtveranlagung unterliegen.
Auch Geländewagen und Taxis unterliegen der 1 %-Regelung für die Privatnutzung von Dienstwagen.
Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium sind in der Regel keine Werbungskosten.
Das Finanzamt kann Abfindungszahlunge, die Ihre fiktiven Bezüge für den Rest des Jahres übersteigen, nicht in einen "nicht tarifbegünstigten" und einen "tarifbegünstigten" Teil aufteilen.


























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