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Einkommensteuer - Immobilien

Auch bei langjährigem Leerstand einer Wohnung kann eine Einkunftserzielungsabsicht vorliegen, die den Abzug der Ausgaben als Werbungskosten ermöglicht.
Nur wenn die Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist, kommt der Abzug einer Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund des Verkaufs der Immobilie als Werbungskosten in Frage.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Schuldzinsen für eine vermietete Immobilie auch nach deren Verkauf noch als nachträgliche Werbungskosten abziehbar.
Auch eine drastische Minderung der erzielbaren Miete rechtfertigt keine Sonderabschreibung auf die Bausubstanz der Immobilie.
Auch für die - inzwischen leider abgeschaffte - Investitionszulage können Gebäudeteile als selbstständige Wirtschaftsgüter gelten
Während Schadensersatz- und Entschädigungszahlungen umsatzsteuerfrei sind, gilt das für eine Abstandszahlung nicht automatisch.


























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