Aktuelles



Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Verträge zwischen nahen Angehörigen müssen grundsätzlich auch zivilrechtlich wirksam sein, damit sie steuerlich anerkannt werden.
Ausländer, die nur geduldet sind, haben keinen Anspruch auf Kindergeld, meint der Bundesfinanzhof. Das Finanzgericht Köln hat aber noch verfassungsrechtliche Bedenken.
Der Bundesfinanzhof lässt die Grundsätze der doppelten Haushaltsführung ausnahmsweise auch für die nichteheliche Lebensgemeinschaft zu.
Erhält der Pflegende weitergeleitetes Pflegegeld, so besteht kein Anspruch auf den Pflegepauschbetrag.
In einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen Ausbildungsende und Beginn des Wehr- oder Zivildienstes können Eltern weiter Kindergeld erhalten.
Aufwendungen für Fahrten zu Ihren Kindern, die bei der geschiedenen Ehefrau leben, sind nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar.


























Kontakt

Baumann & Feilner

Maintalstr. 105
95460 Bad Berneck

Telefon: 09273/983-0
Telefax: 09273/983-33

www.baumann-feilner.de
info@baumann-feilner.de