Aktuelles



Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Die rückwirkende Änderung einer Kindergeldfestsetzung bei geänderten tatsächlichen Verhältnissen ist grundsätzlich möglich.
Beim Kindergeld können Fahrtkosten des Kindes als besondere Ausbildungskosten berücksichtigt werden.
Ein Kindergeldanspruch besteht auch bei noch nicht endgültig vollzogener Haushaltsaufnahme.
Seit dem 1. Januar gilt die zweite Stufe des Familienleistungsausgleichs.
Ein Kind kann die Auszahlung des Kindergeldes an sich verlangen, wenn der kindergeldberechtigte Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt.
Ein ausbildungswilliges Kind mit zwischenzeitlicher Erwerbstätigkeit ist nicht kindergeldberechtigt.


























Kontakt

Baumann & Feilner

Maintalstr. 105
95460 Bad Berneck

Telefon: 09273/983-0
Telefax: 09273/983-33

www.baumann-feilner.de
info@baumann-feilner.de