Aktuelles



Internet und Telekommunikation

Die Möglichkeit zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung wird immer öfter genutzt und kann sich in manchen Bundesländern sogar lohnen.
Die bisherigen Papierbescheinigungen beim Antrag auf Sozialleistungen sollen ab 2010 schrittweise durch einen Elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) ersetzt werden.
Die Abgabe einer Steuererklärung auf Diskette erfüllt nicht die gesetzlichen Vorgaben und ist damit unzulässig.
Da nicht abschließend geklärt ist, ob ein Einspruch per E-Mail zulässig ist, sollte der Einspruch weiter per Brief oder Fax eingelegt werden.
Das jetzt vom Bundestag beschlossene Jahressteuergesetz 2008 enthält viele heftig umstrittene Änderungen.
Ein Domain-Name ist ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut, womit die Aufwendungen für den Erwerb weder sofort abzugsfähige Betriebsausgaben sind noch abgeschrieben werden können.


























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Baumann & Feilner

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