Aktuelles



Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Dank positiver Konjunkturaussichten darf sich der Fiskus in den kommenden Jahren über steigende Steuereinnahmen freuen.
Bei einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand spielt es keine Rolle, ob bei einem Einspruch per E-Mail auch eine Lesebestätigung angefordert wurde oder nicht.
Im Rahmen einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt auch E-Mails mit steuerlichem Bezug verlangen, soweit diese den Charakter von Handels- und Geschäftsbriefen erfüllen.
Auch wenn eine sorgfältige schriftliche Festlegung von Vereinbarungen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften immer anzuraten ist, handelt es sich dabei nicht um eine zwingende Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug.
In einem Pilotprojekt testet die Hessische Finanzverwaltung ein Verfahren, bei dem das Finanzamt den Steuerzahlern die Erstellung der Steuererklärung abnimmt.
Erteilt das Finanzamt mehreren Personen dieselbe verbindliche Auskunft, fällt dafür nur eine gemeinsame Gebühr an.


























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Baumann & Feilner

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