Aktuelles



Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Die EU gewährt kurzfristig eine Gnadenfrist von sechs Monaten für Zahlungen, die nicht dem SEPA-Format entsprechen.
Die Finanzverwaltung muss auf die Daten von Arbeitgebern und diversen Institutionen warten und wird daher Steuererklärungen für 2013 frühestens ab März 2014 bearbeiten.
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein meint, eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung ist auch per Fax möglich.
Das Niedersächsische Finanzgericht legt dem Bundesverfassungsgericht erneut die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags vor.
Wenn es gute Gründe dafür gibt, darf das Finanzamt auch eine Betriebsprüfung anordnen, die einen Zeitraum von elf Jahren abdeckt.
Wenn ein Unternehmer vergessen hat, in seiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung die Umsatzsteuer als Betriebsausgabe abzuziehen, kann der Steuerbescheid auch nachträglich noch geändert werden.


























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