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Bundestag beschließt Investitionsbooster
Der Bundestag hat das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm verabschiedet und dem Bundesrat zugeleitet.
Die Regierungskoalition macht weiter Druck beim geplanten "Investitionsbooster". Der Bundestag hat am 26. Juni 2025 den Entwurf des "Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" endgültig verabschiedet. Kern des Gesetzes ist die Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter sowie weitere steuerliche Vorteile für Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen. Daneben soll das Gesetz den Unternehmen langfristig Planungssicherheit geben, indem die Körperschaftsteuer ab 2028 schrittweise auf 10 % abgesenkt und die Thesaurierungsbegünstigung im Einkommensteuerrecht angepasst wird. Möglicherweise kann sich nun der Bundesrat doch noch am 11. Juli 2025 in der letzten Sitzung vor seiner Sommerpause dem Gesetz widmen.