Aktuelles



Steuerterminkalender

15.02.23
Steuern und Abgaben
  • Gewerbesteuer: Vorauszahlung für das 1. Quartal 2023.

  • Grundsteuer: Die Zahlung für das 1. Quartal 2023 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende Termine.

Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 20. Februar. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden keine Zuschläge und Zinsen berechnet. Die Schonfrist gilt nicht bei Bar- und Scheckzahlung, Schecks müssen sogar drei Tage früher eingehen.



























Kontakt

Baumann & Feilner

Maintalstr. 105
95460 Bad Berneck

Telefon: 09273/983-0
Telefax: 09273/983-33

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