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Bauen, Mieten und Vermieten

Über 50 Jahre liegt der Hauptfeststellungszeitpunkt für die Einheitsbewertung von Grundbesitz mittlerweile zurück, weswegen der Bundesfinanzhof die Grundsteuer für verfassungswidrig hält und das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat.
Ein Grundeigentümer hat keinen Entschädigungsanspruch gegen eine Gemeinde, die den Bebauungsplan nicht umsetzt.
Der Mieter hat nur Anspruch auf Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen.
Beim Auszug muss die Wohnung lediglich in dezenten Farben gestrichen sein.
Bei der Berechnung der Zahlungsschonfrist für die Miete zählen nur Bankarbeitstage.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft muss zumindest dann für den Zahlungsausfall eines insolventen Mitglieds haften, wenn sie selbst Vertragspartner geworden ist.


























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Baumann & Feilner

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