Aktuelles



Bauen, Mieten und Vermieten

Der Mieter eines Einfamilienhauses mit Garten ist bei einer Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche um mehr als 10 % ebenfalls zur Mietminderung berechtigt.
Stellt sich die Renovierungspflicht des Mieters nachträglich als unwirksam heraus, kann er die Renovierungskosten vom Vermieter ersetzt verlangen.
Vermieter müssen zur Wirksamkeit einer Mieterhöhung nicht den örtlichen Mietspiegel mit vorlegen, wenn dieser allgemein zugänglich ist.
Vermieter dürfen dem nicht zahlungswilligen Mieter von Gewerberäumen nach Auslaufen des Mietvertrags Wasser und Heizung abdrehen.
Für die Vortäuschung von Eigenbedarf muss der Vermieter dem Mieter Schadensersatz zahlen, auch wenn die Kündigung schon wegen der Täuschung unwirksam ist.
Immer mehr Bundesländer verlangen die Montage von Rauchmeldern in Neubauten und die Nachrüstung in Altbauten.


























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Baumann & Feilner

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